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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Aufträge zwischen der PRINTIQ GbR und ihren Kundinnen und Kunden. Stand: 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der PRINTIQ GbR, Ritterstraße 28, 41749 Viersen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Besteller über die Erbringung von Fertigungs- und Konstruktionsleistungen, insbesondere 3D-Druck, CAD-Konstruktion, Prototypenbau und Kleinserienfertigung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Besteller übermittelt seine Anfrage per Formular, E-Mail, Telefon oder Messenger. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Preis und Liefertermin.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller dieses Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer die Bestellung in Textform bestätigt. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das Angebot samt der darin bezeichneten Dateien.
(4) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
§ 3 Leistungen und Mitwirkung des Bestellers
(1) Der Auftragnehmer fertigt die vereinbarten Teile nach den vom Besteller übermittelten Daten oder nach gemeinsam abgestimmter Konstruktion.
(2) Der Besteller stellt Konstruktionsdaten in einem gängigen Format (insbesondere STL, STEP, 3MF, OBJ) bereit oder beauftragt die Konstruktion gesondert. Die Übermittlung technisch fehlerfreier, druckbarer Daten liegt im Verantwortungsbereich des Bestellers, soweit die Konstruktion nicht vom Auftragnehmer erbracht wird.
(3) Der Auftragnehmer prüft übermittelte Daten im Rahmen des Zumutbaren auf offensichtliche Druckhindernisse und weist auf erkennbare Probleme hin. Eine Pflicht zur umfassenden konstruktiven oder funktionalen Prüfung besteht nicht.
(4) Die Eignung des Bauteils für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck ist nur dann geschuldet, wenn dieser Zweck ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 4 Rechte Dritter an übermittelten Daten
(1) Der Besteller sichert zu, dass er zur Nutzung und Vervielfältigung der übermittelten Daten berechtigt ist und dass durch die Fertigung keine Rechte Dritter – insbesondere Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte – verletzt werden.
(2) Der Besteller stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung solcher Rechte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, deren Ausführung gegen geltendes Recht verstößt oder erkennbar Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt für Bauteile mit waffenähnlicher oder erkennbar rechtswidriger Zweckbestimmung.
(4) Übermittelte Daten werden ausschließlich zur Auftragsausführung verwendet, nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Auftrags werden sie auf Wunsch des Bestellers gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Versand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Erstaufträgen oder bei größeren Auftragsvolumina eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen.
(4) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Liefer- und Fertigungszeiten
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Die Fertigungszeit beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung erforderlichen Daten, Freigaben und einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.
(3) Bei Störungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – etwa Ausfall von Fertigungsanlagen, Lieferengpässen bei Material oder höherer Gewalt – verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Besteller unverzüglich.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers an die von ihm angegebene Lieferadresse. Abholung in Viersen ist nach Absprache möglich.
(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit Übergabe der Ware über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
(3) Transportschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen; dies erleichtert die Geltendmachung gegenüber dem Versanddienstleister.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Beschaffenheit, Toleranzen, verfahrensbedingte Merkmale
(1) 3D-Druck ist ein schichtweise aufbauendes Fertigungsverfahren. Die folgenden Merkmale sind verfahrensbedingt und stellen keinen Sachmangel dar, sofern die Funktion des Bauteils nicht beeinträchtigt ist:
- sichtbare Schichtlinien und Strukturen der Bauteiloberfläche
- Ansatzstellen und leichte Markierungen an entfernten Stützstrukturen
- geringfügige Farb- und Glanzunterschiede zwischen Materialchargen
- maßliche Abweichungen im Rahmen der üblichen Fertigungstoleranz
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beträgt die zulässige Maßtoleranz ± 0,3 mm bzw. ± 0,3 % der Nennlänge – maßgeblich ist der jeweils größere Wert. Engere Toleranzen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(3) Die mechanischen Eigenschaften gedruckter Bauteile sind richtungsabhängig. Angaben zu Materialeigenschaften sind Richtwerte der Materialhersteller und keine zugesicherten Eigenschaften.
(4) Gedruckte Bauteile sind ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung nicht für sicherheitskritische Anwendungen, medizinische Zwecke, den Lebensmittelkontakt oder tragende Konstruktionen bestimmt.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB).
(4) Mängel, die auf fehlerhaften Vorgaben oder Daten des Bestellers beruhen, sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit der Auftragnehmer den Fehler nicht bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen müssen.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 12 Widerrufsrecht bei Individualanfertigungen
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das trifft auf nach Kundendaten oder Kundenvorgaben gefertigte 3D-Drucke regelmäßig zu.
(3) Einzelheiten und die Ausnahmen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
(4) Unabhängig von der Rechtslage bemüht sich der Auftragnehmer um eine einvernehmliche Lösung, solange mit der Fertigung noch nicht begonnen wurde.
§ 13 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.